Treibjagd auf Arbeiter in Halle

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22. März 1920

Auch am Montag, dem 22. März, ging der Kampf mit kurzen Unterbrechungen fast in gleicher Heftigkeit weiter. Alle Verhandlungen zerschlugen sich an der Starrköpfigkeit des Garnisonkommandos. Das Passieren des Marktes war unmöglich, da von allen Seiten die Kugeln pfiffen. Eine außerordentliche Stadtverordnetensitzung, die für Montag angesetzt war, mußte aus diesem Grunde ausfallen. Erst am Montag nachmittag trat eine Wendung ein. Durch Verhandlungen zwischen einer Berliner Kommission, die auf Veranlassung Dr. Schreibers nach Halle gekommen war, und Vertretern der revolutionären Arbeiter wurden folgende Vereinbarungen zwischen den kämpfenden Parteien getroffen:

  1. Die Reichswehr steht auf dem Boden der verfassungsmäßigen Regierung.
  2. Der Zivilkommissar wird über alle militärischen Maßnahmen unterrichtet.
  3. Die Arbeiter ziehen sich zurück und geben ihre Waffen, Munition und Heeresgerät bis zu einem am 23. März früh zu bestimmenden Termin in noch näher durch den Zivilkommissar Schreiber im Einvernehmen mit dem Regierungskommissar Krüger anzugebenden Stellen ab. Die Aufbewahrung der abgegebenen Waffen, Munition und Heeresgerät erfolgt durch Persönlichkeiten, die dem Zivilkommissar gegenüber persönlich die Verantwortung über die sichere Aufbewahrung übernehmen. Über den Verbleib der Waffen usw. wird später entschieden. Von den Einwohnern entnommene oder von ihnen gelieferte Gegenstände werden den Besitzern sofort wieder zurückgegeben.
  4. Alle von den Führern der Arbeiter geführten Listen über Entnahme und Verteilung von Lebenmitteln und Gebrauchsgegenständen jeder Art werden möglichst vervollständigt an die zuständigen Landräte eingereicht.
  5. Die Reichswehr behält als Aufgabe die Sicherung der Ruhe und Ordnung. Nach Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung treten die normalen Sicherungs- und Ordnungsverhältnisse wieder ein
  6. Das Gamisonkommando Halle wird nichts gegen die Führer und Angehörigen der Kampftruppen der Gegenseite unternehmen, wenn die Maßnahmen zu 3. durchgeführt werden.
  7. Bis 7 Uhr vormittags des 23. März werden von beiden Seiten keine größeren Untemehmungen gemacht. Die dem Gamisonkommando unterstehenden Formationen werden auch nach 7 Uhr vormittags abziehende oder in Auflösung begriffene Teile der Gegenseite nicht beschießen oder sonst behelligen.

Aber wiederum war es das Gamisonkommando, das die Vereinbarungen nicht einhielt. Unter dem Vorwand, die Arbeiter würden ihre Waffen vergraben, wurde auf die am Kampfe beteiligt gewesenen Arbeiter nach dessen Einstellung von den Soldaten eine völlige Treibjagd veranstaltet. Es wurde eine erhebliche Anzahl kämpfender Arbeiter von den Soldaten gefangengesetzt  und mit Rücksichtslosigkeit behandelt. Das wider alle Abmachungen verstoßende Vorgehen der militärischen Leitung und Soldaten hat in weiten Kreisen der Bevölkerung große und berechtigte Empörung hervorgerufen.

In der Nacht vom Montag zum Dienstag zogen sich die Arbeiter in geordneter Weise aus ihren Stellungen zurück, und am Dienstag war der Kampf zu Ende. Die Arbeiterschaft dachte aber nicht daran, auch den Generalstreik abzubrechen, solange das Militär in Halle seine Schreckensherrschaft ausübte. Zehn Versammlungen, in denen zur Lage und zum Generalstreik Stellung genommen werden sollte, wurden vom Garnisonkommando kurzerhand verboten.

in: Volksblatt Halle , vom 31. März 1920, Beilage: „Vierzehn Tage ohne Zeitung. Ein Rückblick auf die Märztage in Halle. “ zitiert nach Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch (2002 . S. 718f)

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