Zentralrat nimmt Ultimatum der Regierung an

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29. März 1920

Der Zentralrat der Vollzugsräte Rheinland und Westfalen erklärt, daß er die in Bielefeld am 24. März gestellten Vereinbarungen anerkennt, wenn auch von der jetzigen Regierung erklärt wird, daß sie diese Vereinbarungen als für sie verbindlich anerkennt. In diesem Falle nimmt der Zentralrat die von der Regierung gestellten und dem Zentralrat durch das Reichswehrgruppenkommando VI [ richtig: Wehrkreiskommendo VI ]  am 28. März, abends 10 Uhr, telefonisch übermittelten unter den Ziffern l, 2, 3, und 5 aufgeführten Bedingungen an.

Sind die unter Ziffer 4 aufgestellten Bedingungen so zu verstehen, daß sie den Ziffern 9 und 12 der Bielefelder Vereinbarungen entsprechen, so erkennt der Zentralrat auch die unter Ziffer 4 aufgestellten Bedingungen an. Die Kampfleitung der roten Armee hat dem Zentralrat erklärt, daß sie sich diesem Entschluß des Zentralrats unterwerfe. Der Zentralrat ersucht die Regierung um sofortige Antwort an Zentralrat Essen , Kaiserhof .“

Annahme des Ultimatums der Reichsregierung durch den Zentralrat Essen, 29. März 1920. Die Rote Fahne v. 30. März 1920. Erklärung. Ohne Unterschrift.

Am gleichen Tage wurde in der Sitzung des Reichsministeriums auf Veranlassung des Generals Seeckt und des sozialdemokratischen Bauer beschlossen, ohne Rücksicht auf die Verständigungsbereitschaft des Zentralrats, ab 30. März, 12 Uhr, dem General Watter ,,freie Hand“ zum Einfall der Reichswehr Ins Ruhrgebiet zu geben und die Bürgermeister anzuweisen, Watter bei der ,,Heranführung der Truppe“ zu unterstützen. Ausdrücklich wurde festgelegt, den Zentralrat nicht zu informieren (vgl. DZA Potsdam, Reichskanzlei, Nr. 493, Mikrofilm D 744173-744175.)

in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)

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