Streikabbruch durch SPD und USPD

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5. Mai 1919

Am 5. März März beschloß eine separate Konferenz sozialdemokratischer Funktionäre und Arbeiterratsmitglieder, den Abbruch des Streiks zu beantragen und im Fall der Ablehnung dieses Antrages den Streik von sich aus zu beenden, wenn bei den Verhandlungen in Weimar Zugeständnisse erzielt würden. Damit sollte erreicht werden, was die rechte SPD-Führung von Anfang an wollte: die einheitliche Streikfront aufzuspalten und den Streik zu beenden.

In der Vollversammlung der Räte am 6. März wurde jedoch mit Mehrheit beschlossen, den Streik fortzusetzen und den Streikforderungen durch die Stillegung der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke weiteren Nachdruck zu verleihen. Richard Müller erklärte später, daß er alles versucht habe, diese Ausdehnung des Streiks zu verhindern, daß aber „die Streikenden dermaßen erbittert waren, daß es uns nicht mehr möglich war, sie in der Hand zu behalten. Sie waren erbittert durch das Vorgehen der Regierungstruppen.“

Den Beschluß benutzten die rechten Sozialdemokraten als Anlaß, die Versammlung und die Streikleitung zu verlassen, den Streik als „Verbrechen“ zu denunzieren und jetzt offen zum „Protest“ und zum Abbruch des Streiks aufzurufen. Müller legte die Streikleitung nieder. Vertreter der USPD und der KPD berieten, wie der Streik unter diesen schwierigen Bedingungen der gespaltenen Streikfront fortzuführen sei.

Am 7. März berichtete Heinrich Malzahn für die Kommission, die am 6. März mit Scheidemann und mehreren Ministern in Weimar verhandelt hatte, vor der Vollversammlung der Räte. Die Regierung hatte die den mitteldeutschen Arbeitern gegebenen Zugeständnisse wiederholt, aber die weitergehenden Berliner Streikforderungen abgelehnt. Malzahn bezeichnete die Versprechungen der Regierung als „Angst-und Notprodukt aus den augenblicklichen politischen Verhältnissen“

Die Mehrheit der sozialdemokratischen Arbeiterräte und die Demokraten traten ebenso wie die Gewerkschaftskommission für die Beendigung des Generalstreiks und die Annahme der Regierungszugeständnisse ein. Herfurth enthüllte den Kuhhandel, den die SPD betrieben hatte, und lehnte das Ergebnis ab, da „nicht das Mindestmaß der Zugeständnisse“ erreicht wurde.

Angesichts der Spaltung der Streikenden durch SPD und Gewerkschaften sowie der militärischen Besetzung der Elektrizitätswerke trat auch die Fraktion der USPD für den Abbruch des Generalstreiks ein. Sie stellte folgende Bedingungen:

  • keine Maßregelungen infolge des Streiks
  • Freilassung aller wegen des Streiks Verhafteten
  • sofortige Räumung aller militärisch besetzten Betriebe
  • Entfernung aller Freiwilligenverbände aus Berlin sowie
  • Aufhebung des Belagerungszustandes und der außerordentlichen Kriegsgerichte.

Sie wurden von der Vollversammlung am 7. März abends angenommen.

Über die „Bedingungen“ zum Abbruch des Generalstreiks wurde mit der Regierung verhandelt, die einer klaren Beantwortung auswich und einige Punkte in die Kompetenz der preußischen Regierung verwies. Das Ergebnis wurde der Vollversammlung am 8. März mitgeteilt. Herfurth charakterisierte sie zusammenfassend: „. . nicht eine einzige positive, unzweideutige, klipp und klar formulierte Zusage.“

Gegen eine starke Minderheit, bei vielen Stimmenthaltungen, wurde der USPD-Antrag, den Generalstreik für beendet zu erklären, angenommen. Der Generalstreik war beendet, gescheitert am „schändlichen Verrat“ der SPD-Führer und der „Feigheit und Kompromißsucht“ der Führer der USPD; sie haben „den Streik des Berliner Proletariats abgewürgt“, wie die Fraktion der KPD in ihrer Erklärung betonte.

in: Illustrierte Geschichte der Novemberrevolution, S. 363

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