Standrechtliche Erschiessung von Johann Just
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6. April 1920
Bottrop, d. 6.April 1920 –
Urteil des Standgerichts des Sturm-Batl. III. Marine Brigade Loewenfeld gegen Johann Just
„Just ist nach seinen eigenen Angaben und nach den Zeugenaussagen der Frau Blömer überführt, in der ,,Roten-Armee“ mit der Waffe gekämpft zu haben und am Gefecht in Bottrop am 3. April beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil des Standgerichts lautet auf Todesstrafe.“
Die „Richter“: Mayrhofer Kapitänleutnant , Stein Unteroffizier , Gloikner Trp.Hzr
Das Urteil ist sofort zu vollstrecken V. Arnauld –
Quelle: Militärarchiv Freiburg RM 122 – in : Loewenfeld-eine Dokumentation –
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Thema: Kapp-Putsch
(06. 04. 1920)
Schlagwort: Weisser Terror |