Standrechtliche Erschiessung von Johann Just

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6. April 1920

Bottrop, d. 6.April 1920 –

Urteil des Standgerichts des Sturm-Batl. III. Marine Brigade Loewenfeld gegen Johann Just

„Just ist nach seinen eigenen Angaben und nach den Zeugenaussagen der Frau Blömer überführt, in der ,,Roten-Armee“ mit der Waffe gekämpft zu haben und am Gefecht in Bottrop am 3. April beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil des Standgerichts lautet auf Todesstrafe.“

Die „Richter“:  Mayrhofer Kapitänleutnant ,  Stein Unteroffizier ,  Gloikner Trp.Hzr
Das Urteil ist sofort zu vollstrecken V. Arnauld –

Quelle: Militärarchiv Freiburg RM 122 – in : Loewenfeld-eine Dokumentation –

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