SPD fordert: Brecht den Streik ab!
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17. März 1920
„Arbeiter und Bürger in Stadt und Land!
Der erste Sieg gegen die reaktionären Rebellen in Stadt und Land ist erfochten! Kapp und Lüttwitz sind bedingungslos zurückgetreten! Sie endeten, wie sie begonnen, mit einer Lüge! Die republikanische Regierung hat mit diesen Verbrechern weder verhandelt, noch ihnen das Geringste zugestanden. Keine Strafe ist für diese Hochverräter zu hart; sie wird ihnen werden.
Kapp und Lüttwitz sind erledigt. Aber junkerliche und militärische Reaktionäre bedrohen noch immer den deutschen Volksstaat. Ihnen gilt der weitere Kampf, bis auch sie sich bedingungslos unterwerfen. Für dieses große Ziel ist die republikanische Front noch enger und fester zu schließen.
Der Generalstreik trifft bei längerer Dauer nicht nur die Hochverräter, sondern auch unsere eigene Front. Wir brauchen Kohlen und Brot zur Fortführung unseres schweren Kampfes gegen die alten Mächte. Deshalb Abbruch des Volksstreiks! Dafür aber stetige Alarmbereitschaft, damit im Notfall seine Macht aufs neue eingesetzt werden kann! Schärfster Kampf mit allen anderen Waffen gegen die Reaktion. Beseitigung aller großen und kleinen Lüttwitze aus Militär- und Zivilverwaltung!
Das freche Attentat auf die revolutionären Errungenschaften soll diesen Erfolg haben: Festigung der Demokratie und Durchdringung der Republik mit sozialistischem Geiste!
Hoch die Sozialdemokratie!“
Aufruf der sozialdemokratischen Fraktion der Nationalversammlung zum Abbruch des Generalstreiks – Stuttgart , 17. März 1920. Deutscher Geschichtskalender. Begründet von Karl Wippermann, Hg.: Friedrich Purlitz. 36. Jg., Bd. I, Januar–Juni 1920, Leipzig 1928, S. 269. —
Dazu auch die folgenden Anmerkungen:
Die rechten Sozialdemokraten trugen die Hauptverantwortung für die Abwürgung des Generalstreiks. Nach dem Sturz der Putschregierung manövrierten sie die Einheitsfront der Arbeiterklasse auseinander, um die Koalition mit dem Monopolkapital fortsetzen zu können.
Siehe hierzu auch einen weiteren Aufruf des SPD-Vorstandes vom 22. März 1920.
(Vorwärts vom 22 März 1920, Abendausgabe.)
Im Gegensatz zu der hier wiedergegebenen Behauptung, daß nicht mit den Putschisten verhandelt wurde, haben Regierungsvertreter und SPD-Führer am 16. und 17. März mit den Putschisten verhandelt.
Unter dem Druck der Volksmassen, die auf Verurteilung der Putschisten drängten, sah sich die sozialdemokratische Fraktion veranlaßt, die Bildung von Volksgerichten im Reich und in den Ländern zu fordern. (Vgl. Frankfurter Zeitung v. 19. März 1920.) Dazu kam es indessen nie, vielmehr wurden die Putschisten von der Klassenjustiz geschützt.
Im Unterschied zu obigem Aufruf rief der Vorstand der SPD-Bezirksorganisation Groß-Berlin zur Fortsetzung des Generalstreiks auf, um der Massenstimmung in der Hauptstadt Rechnung zu tragen. (IML, ZPA, D. F. VI 13/2, nicht foliiert.) Wenige Tage später aber trat auch er für den Abbruch des Streiks ein. (Vgl. DZA Merseburg, Rep. 90a, Abt. D Tit. 11 Nr. 29 Bd. I, Bl. 157.)
in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)
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Thema: Kapp-Putsch
Quelle(n): Arbeitereinheit rettet die Republik
(17. 03. 1920)