Schwarze Listen und Verhaftungen in Ostpreußen

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10. März 1920

Bereits vor dem Staatsstreich waren in Ostpreußen von Militär- und Zivilbehörden ,,schwarze Listen“ angelegt worden zur Verhaftung von Arbeiterführern ,,aller linksstehenden Parteien“ (vgl. den Bericht des Reichs- und Staatskommissars für Ostpreußen, Borowski, vom 3. Juli 1920, DZA Merseburg, Rep. 90a Abt. D Tit. I l Nr. 31 Bd. I, Bl. 143–160). Tatsächlich wurden dann unmittelbar vor dem Putsch die Führer der KPD und USPD verhaftet, um die Aktionen der ostpreußischen Arbeiter gegen die Putschisten zu lahmen (vgl. den Bericht des Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen vom 3. April 1920, DZA Potsdam, Reidism. d. I., Nr. 12257, Bl. 335–338).

in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)

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