In Recklinghausen gibt das Militär am 6. April 1920 eine Presseerklärung ab: ,,Auf Anzeige der Einwohner hin sind sehr zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden. Es ist wohl klar, daß die Militärbehörde sich dem Ersuchen der schwer bedrückt gewesenen Bevölkerung … nicht entziehen konnte. Die Mehrheit der Verhafteten ist wieder auf freiem Fuße. Gefällt sind vom Standgericht 33 Todesurteile. Bestätigt sind vom Militärbefehlshaber nur vier. Nur die vier größten Verbrecher . . . haben ihr wohl von allen Kreisen der Bevölkerung gebilligtes Schicksal gefunden
Die doppelte Anzahl hätte angesichts der der Truppe und der friedlichen Bevölkerung zugefügten Verluste ihr Leben gerechterweise im Standrecht beenden müssen, doch ist der Gerichtsherr in voller Absicht bis zur äußersten Grenze der Nachsicht gegangen“.
Quelle: VfrR 7.4.1920; Recklinghausener Zeitung 6.4.1920 ; vgl. Severing S. 216, in Märzrevolution III (1978) (Eine gezielte Falschmeldung: Bis dahin waren in Recklinghausen mindestens zehn Personen erschossen worden! , Anmerkung von Erhard Lucas – siehe die Fälle aus Recklinghausen ).
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Thema: Kapp-Putsch
Quelle(n): Märzrevolution im Ruhrgebiet III
(06. 04. 1920)
Schlagwort: Weisser Terror |