Lüttwitz befiehlt Angriff auf Bremen

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27. Januar 1919

Der Abtransport beginnt am 28. des Monats. Oberst Gerstenberg regelt Aufmarsch, Einnahme und Besetzung Bremens selbständig. Die Generalkommandos des IX. und X. Armeekorps werden für das Unternehmen dem Oberbefehlshaber Noske unterstellt und unterstützen das Freikorps, dessen Basis Verden ist. Oberst Gerstenberg handelt im engsten Einvernehmen mit den Reichsbeauftragten für Bremen, denen die Regierung besondere politische Aufträge erteilt.

Beabsichtigt ist die Bildung einer provisorischen Regierung der Freien Stadt aus fünf Mitgliedern; ihr soll auch nötigenfalls die Verhängung des Belagerungszustandes zustehen. Besonderer Wert ist auf die Entwaffnung aller regierungsfeindlichen Elemente zu legen, bewaffneter Widerstand rücksichtslos zu brechen. Spartakistische Rädelsführer sind den Gerichten zuzuführen.

Baldiges Freimachen der unterstellten Truppenkräfte für andere Aufgaben muß im Auge behalten werden. Geplant wird, anschließend in Bremerhaven , Cuxhaven und Emden Ordnung zu schaffen.

Befehl des Generals Freiherr von Lüttwitz an das Freikorps Gerstenberg vom 27. Januar 1919 — in : Die Wirren in der Reichshauptstadt und im nördlichen Deutschland 1918-1920. Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps . Im Auftrage des Oberkommandos des Heeres bearbeitet und hrsg. von der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres, 6. Band, 2. Reihe, Berlin 1940, Seite 106 — abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)

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