Köpenicker Blutsonntag

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21. März 1920

Am 21. März 1920, nach dem Zusammenbruch des Putsches, marschierte das Potsdamer Jägerbataillon ( 2. Kompanie des Reichswehr-Schützenbataillons Nr. 15 aus Lichterfelde ) kampflos in Köpenick ein. Wie die Putschisten trugen sie das Hakenkreuz am Stahlhelm. Sie behielten auch die vom Putschistengeneral von Lüttwitz zugebilligte Kappzulage zum Wehrsold von sieben Mark pro Tag. Das durch Zeitfreiwillige verstärkte Bataillon etablierte in der Gaststätte »Zu den drei Linden« Grünauer/Ecke Schönerlinder Str. ein Standgericht unter Kapitänleutnant Egon v. Loebell .“,“

Um in Köpenick eine bewaffnete Konfrontation zwischen den Kämpfern des Verteidigungskomitees und den Regierungstruppen zu vermeiden, beschwor der 1. Bürgermeister Köpenicks Behnke Futran , seine Kampfgruppen anzuweisen, die Waffen niederzulegen. Diese Haltung wurde noch durch den Stadtverordneten Emil Lampe (USPD) bestärkt, der zur Sondierung der Lage nach Berlin geschickt worden war und nun mitteilte, daß der Putsch zusammengebrochen sei und der Generalstreik daher ausgesetzt werde.

Futran, der im Innersten seines Herzens gegen jede Gewalt war, befahl daraufhin, gegen den Willen Rebes und anderer Mitkämpfer, die Waffen niederzulegen und davon auszugehen, daß sich Truppen der rechtmäßigen Regierung der Stadt näherten. Auf Befragen, ob sie für die rechtmäßige Regierung seien, entgegneten die Soldaten, sie seien nur für ihre Offiziere.

Die fragenden Köpenicker hatten nicht begriffen – und wie sollten sie auch? -, daß sich innerhalb weniger Stunden die politische Situation grundlegend gewendet hatte: nach dem Zusammenbruch des Putsches am Abend des 17. März war vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert (1871-1925) (SPD) und dem neuen Reichswehrminister Otto Geßler (1875-1955) (DVP) der große Belagerungszustand verkündet worden. Demzufolge konnte jeder, der mit der Waffe in der Hand angetroffen wurde, standrechtlich erschossen werden: Das richtete sich eindeutig nicht mehr gegen die Kappisten, sondern gegen die bewaffneten Arbeiter, die sich zur Verteidigung der Regierung Bauer und des Reichspräsidenten Ebert zusammengefunden hatten!

Nun durchkämmten die Soldaten (…) in Köpenick mit äußerster Brutalität, nicht selten durch Denunzianten informiert, Häuser und Wohnungen und nahmen Verhaftungen vor. Hier verdiente sich auch Erich Haller , 1933 dann einer der mitwirkenden SA-Schläger der Köpenicker Blutwoche , als mieser Denunziant seine Sporen als haßerfüllter Kämpfer gegen »Links«. In der Gaststätte »Zu den drei Linden«, Grünauer Straße/ Ecke Schönerlinder Straße, etablierte sich ein Standgericht unter Hauptmann Egon von Loebell .

Schon in den Morgenstunden des 21. März wurde Alexander Futran ins Rathaus bestellt. Wohlmeinende Freunde versuchten ihn zurückzuhalten. Aber Futran, im vollen Bewußtsein seines verfassungstreuen Handelns, ging hin.

Alfred Rebe, der schon als Teilnehmer des Flottenaufstandes von 1917 neben den Hingerichteten Reichpietsch und Köbis knapp dem Tod entkommen war, hatte keine Illusionen hinsichtlich des weiteren Ablaufs der Dinge. Er flüchtete nach Mecklenburg.

Alexander Futran dagegen wurde sofort dem Standgericht überstellt. Als Jude und Sozialist hatte er vor diesem Gericht, das aus v. Loebell, Leutnant Kubich, Unteroffizier Hedal und dem Zeitfreiwilligem Jacks bestand, keine Chance. Leutnant Kubich war es, der auf dem Hof der damaligen Niederlassung der Bötzow-Brauerei in der Grünauer Str. 74 (heute Nr. 21) die Erschießung Futrans kommandierte. Der standrechtlich kaschierte Mord fand dann seinen geistigen Niederschlag in einem Gedicht des Jägerbataillons im Potsdamer Infanterie- Regiment (Nr. 9), in das Loebells Kompanie noch 1920 aufging. Es gipfelte in dem Vers: »Neben Futran auf dem Mist, lag so mancher Bolschewist.«

Die Mörder schreckten auch nicht davor zurück, Futran auszurauben und seiner Ehefrau, Mutter von drei Kindern, unter dem Vorwand, ihr Mann sei ins Gefängnis nach Moabit überführt worden, noch 200 Mark abzugaunern.

Vorher wurden bereits erschossen: der geistig etwas beschränkte Karl Wienicke 17 Jahre alt, von Beruf Kutscher, wohnhaft Grünauer Str. 44; Friedrich Kegel , 24 Jahre, Tapezierer, Rudower Str. 29. Letzterer wurde vom Klavier weggerissen, wo er für eine am selben Tag vorgesehene Jugendweihefeier probte, und zur Hinrichtung geschleift. Albert (Willi) Dürre , 19 Jahre, Arbeiter, Grünauer Str. 3, und Karl Gratzke , 41 Jahre, Kutscher, Grünauer Str. 38. Allerdings führten die Erschießungen doch zu energischen Protesten der Bevölkerung. Der Wäschereibesitzer Landrock z.B., der in der Grünauer Straße seine Wäscherei hatte (in Köpenick die zweitgrößte nach Spindler), setzte sich für die Freilassung seiner beiden Kutscher Gratzke und Wienicke ein. Aber vergeblich – sie wurden erschossen. Der Reichstagsabgeordnete Hermann Silberschmidt (SPD) rief persönlich beim Reichspräsidenten Ebert an, um ihn zum Einlenken zu bewegen. Ob das etwas gebracht hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Quelle: Gerd Lüdersdorf , Der Köpenicker Blutsonntag vom 21. März 1920 ,  Luise-Berlin.de Heft 3 / 2000 – und Gerd Lüdersdorf – in Neues Deutschland , 20.3.2010

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