Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst
Am 6. Dezember 1916, quasi als Nikolausgeschenk, werden alle Bürger im Alter von 17-60 Jahren entweder an die Front geschickt oder zur Zwangsarbeit in Behörden oder Betrieben verpflichtet, die zur Führung des Krieges von Bedeutung … Weiterlesen …