Bildung einer Arbeiterwehr in Chemnitz
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13. März 1920
Ein Aktionsausschuß, gebildet aus den drei Parteien: Sozialdemokraten , Kommunisten und Unabhängigen , hat im Bereich der Stadt Chemnitz und Umgegend die politische Macht und vollziehende Gewalt übernommen. Jede andere Behörde ist diesem Aktionsausschuß unterstellt und hat dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Die Technische Nothilfe und der Bürgerrat werden als aufgelöst erklärt. Die Einwohnerwehr ist umgebildet worden in eine Arbeiterwehr.
Diese gilt als Organ der öffentlichen Ordnung, und ihren Maßnahmen ist unbedingt Folge zu leisten. Alle Personen, die im Besitz von Schußwaffen sind, haben dieselben bis spätestens Montag, den 15. März 1920, mittags 12 Uhr in der Wache der Arbeiterwehr, Stiftsstraße 9, abzuliefern. Schwerste Strafe trifft denjenigen, der nach Ablauf dieses Termins noch im Besitze der Schußwaffen getroffen wird.
Wir warnen vor Plünderungen. Plünderer, auf frischer Tat ertappt, werden an Ort und Stelle erschossen. Am Montag vormittag versammeln sich die Arbeiter in den Betrieben, um die Wahl einer neuen Körperschaft vorzunehmen, in deren Hände die gesamte Macht gelegt wird. In den Betrieben wird nur gewählt, die Arbeit ruht bis zu anderer Anweisung des Aktionsausschusses. In lebenswichtigen Betrieben und in allen Funktionen der Lebensmittelversorgung muß weitergearbeitet werden. Wo auf Grund dieser Bestimmungen weitergearbeitet wird, muß dies jedoch dem Aktionsausschuß sofort angezeigt werden. In Zweifelsfällen ist vorher der Entscheid des Aktionsausschusses einzuholen.
Wahlvorschriften:
Jeder Betrieb mit über 50 bis 100 Arbeitern wählt einen und für je weitere 100 Arbeiter einen weiteren Vertreter. Betriebe unter 50 Arbeitern müssen zusammengelegt werden. Wahlvorstand sind die bisherigen Vertrauensleute. Die Wahl ist geheim und hat durch Stimmzettel zu erfolgen. Die Gewählten versammeln sich am Montag, dem 15. März, nachmittags 3 Uhr, im Kaufmännischen Vereinshaus. Zutritt zu dieser Versammlung haben nur diejenigen, die sich durch einen von ihrer Wahlleitung ausgestellten Ausweis hinreichend legitimieren können. .Jede Unterstützung gegenrevolutionärer Bestrebungen durch Wort oder Tat wird rücksichtslos geahndet werden.“
Übernahme von Kontrollfunktionen und Bildung einer Arbeiterwehr durch den Aktionsausschuß Chemnitz – Chemnitz, 13. März 1920. Chemnitzer Tageblatt v. 14. März 1920. Bekanntmachung. Unterzeichnet: Sozialdemokratische Partei , I.A.: Fellisch , Kommunistische Partei , I.A.: Heinr. Brandler , Unabhängige Sozialdemokratische Partei , I. A. Arno Bruchhardt .
Der Aktionsausschuß übernahm auch die Pressezensur. Das Erscheinen des bürgerlichen ,,Chemnitzer Tageblattes“ gestatte er nur unter der Bedingung, daß ausschließlich Bekanntmachungen des Aktionsausschusses veröffentlicht würden.
In der Vollversammlung der Vertrauensleute stimmten für die Liste der KPD 691 Delegierte, für die SPD 603, für die USPD 100 und für die DDP 94. Dementsprechend setzte sich der Vollzugsrat aus 10 Kommunisten, 9 Sozialdemokraten, 1 Mitglied der USPD und 1 der DDP zusammen. (Vgl. Der Kämpfer, Chemnitz , 16. März 1920, vgl. auch Hahn, Sepp, Vollzugsräte — Machtorgane der Arbeiterklasse im Erzgebirge / Vogtland, in: Arbeitereinheit siegt über Militaristen , Berlin 1960, S. 88.) – in Arbeitereinheit rettet die Republik –
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Thema: Kapp-Putsch
Quelle(n): Arbeitereinheit rettet die Republik
(13. 03. 1920)