Arbeiter, Soldaten, Bürgermeister und Senatoren

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15. November 1918

Bekanntmachung: Bremen bleibt als Staat und Träger von vermögensrechtlichen Pflichten und Rechten bestehen, bis über die weitere Gestaltung des Reiches entschieden ist. Die bisherigen Leiter der Bremischen Staatsverwaltung haben ihre Tätigkeit dem Arbeiter- und Soldatenrat zur Verfügung gestellt. Zur Überleitung in die neuen Verhältnisse ist eine Kommission gebildet, die aus Vertretern des Arbeiter-und Soldatenrates und früheren Leitern der Staatsverwaltung zusammengesetzt ist.

Von letzteren gehören der Kommission an die Herren Bürgermeister Hildebrand , Bürgermeister Donandt , Senator Dr. Apelt , Senator Biermann , Senator Bömers , Senator Dr. Spitta ; vom Arbeiter- und Soldatenrat die Herren Henke , Dammer , Dannat , Ertinger , Rhein , Sommer .

Alle Verwaltungsbehörden und verwaltenden Deputationen .bleiben mit den ihnen verliehenen Befugnissen und Ermächtigungen bestehen. Sie sind innerhalb des ihnen zugewiesenen Wirkungskreises allein berechtigt, mit rechtsverbindlicher Kraft für den Staat Verpflichtungen einzugehen.

Die Befugnis, Staatsanweisungen oder Staatsschuldscheine auszustellen, Anleiheverträge abzuschließen und Notgeld auszugeben, wird nach wie vor von der Finanzdeputation ausgeübt.

Das Publikum hat sich wie bisher an die zuständigen Behörden zu wenden. Verträge und gesetzliche Verpflichtungen sind zu erfüllen, alle Steuern sind zu entrichten. Die Gerichte bleiben in Tätigkeit.

Bremen , den 15. November 1918.

Der Arbeiter- und Soldatenrat

Bekanntmachung des Arbeiter- und Soldatenrates —
in: Bremer Bürger-Zeitung , 16. November 1918 –
abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969) 

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