Arbeiter in Hamburg kämpfen weiter

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19. März 1920

Während in Berlin die konterrevolutionären Truppen, die Baltikumhorden, mit klingendem Spiel und wehenden Fahnen abziehen, während im benachbarten Kiel die Arbeiterschaft aller  Parteien im blutigsten Verzweiflungskampfe gegen die Konterrevolution steht, beginnt man in Hamburg die Arbeiterschaft zu entwaffnen unter Führung derselben Offiziere, die noch vor einer Woche schwankten, ob sie sich der Republik oder Kapp – Lüttwitz zur Verfügung halten sollten. Die Entwaffnung der Arbeiterschaft ist ein Akt der Reaktion. Die Militärkaste fühlt sich schon wieder stark genug, um den Kampf gegen das Proletariat erneut aufzunehmen.

Die Hamburger Arbeiterschaft nimmt diesen Akt der Gegenrevolution nicht ruhig hin: sie tritt am Sonnabend in einen Generalstreik und stellt folgende Forderungen:

  1. Sofortige Einstellung der Einziehung der Waffen.
  2. Rückgabe aller bisher eingezogenen Waffen.
  3. Bewaffnung des gesamten Proletariats.
  4. Unterstützung der kämpfenden Arbeiterschaft in Kiel .
  5. Befreiung der politischen Gefangenen und Inhaftierten.“

Forderung einer USPD-Versammlung in Hamburg, erneut in den Generalstreik zu treten, um die Entwaffnung der Arbeiter zu verhindern Hamburg, 19. März 1920. Hamburger Volks-Zeitung v. 20. März 1920. Resolution. Ohne Unterschrift. — Diese Resolution wurde im Verlauf der Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt und einstimmig angenommen. In der Versammlung war ein Aufruf der Hamburger Verwaltungsstelle des Metallarbeiterverbandes ,,unter lebhaftem Beifall“ zur Verlesung gebracht worden, in dem der Metallarbeiterverband verlangt hatte: ,,Wir fordern nicht Entwaffnung, sondern Bewaffnung des Proletariats. Jeder hat die Pflicht, die größten persönlichen Opfer zu bringen. Kollegen, zeigt euch als Avantgarde des Proletariats! Stellt euch überall in die vordersten Reihen!“ (Vgl. ebenda.)  — in Arbeitereinheit rettet die Republik (1970)

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