Und wenn 150 Mann erschossen werden

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11. März 1919

Am 11. März 1919 war in Berlin ein Löhnungsappell der Volksmarinedivision angesetzt. General Lüttwitz gab dem Leutnant Marloh Auftrag, dort möglichst viele Mitglieder zu verhaften. Die 250 Matrosen, die völlig ordnungsliebende Elemente waren — ein Teil hatte bei den Unruhen die Reichsbank bewacht, — kamen einzeln, beinahe alle unbewaffnet, um sich die ihnen zustehende Löhnung zu holen. Sie wurden einzeln überwältigt und gefangengesetzt.

Marloh fühlte sich durch die vielen Gefangenen bedroht und telephonierte wiederholt um Hilfe. Darauf ließ Oberleutnant v. Kessel dem Marloh durch Leutnant Wehmeyer ausrichten  : ,,Bestellen Sie dem Oberleutnant Marloh, daß Oberst Reinhardt sehr wütend sei, weil er gegen die 300 Matrosen zu schlapp vorgehe. Er solle in ausgiebigstem Maße von der Waffe Gebrauch machen, und wenn er 150 Mann erschösse. Alles, was er erschießen könne, solle er erschießen. Die Verstärkung würde noch ein bis eineinhalb Stunden auf sich warten lassen. Oberst Reinhardt wisse auch gar nicht, wo er mit den 300 Leuten bleiben solle.“

Marloh gehorchte, sortierte die Leute, indem er diejenigen, die besonders intelligent erschienen, gute Anzüge oder Schmucksachen hatten, besonders stellte. Dann ließ er durch den Offizierstellvertreter Penther 29 Leute mit dem Maschinengewehr erschießen. ,,Die Schußwirkung war furchtbar. Vielen Leuten wurde die Schädel decke völlig abgerissen. Die Gehirnmasse spritzte umher. Leichen und Verwundete fielen übereinander.“

Die Namen der Ermordeten sind nach der ,,Zukunft“ (29. November 1919): Jakob Bonczyk , Paul Brandt , Theodor Biertümpel , Ernst Bursian , Kurt Dehn , Otto Deubert , Willy Ferbitz , Robert Göppe , Baruch Handwohl , Walter Härder , Alfred Hintze , Anton Hintze , Hermann Hinze , Walter Jacobowsky , Otto Kanneberg , Willy Kuhle , Max Kutzner , Martin Lewitz , Herbert Lietzau , Max Maszterlerz , Ernst Mörbe , Karl Pobantz , Paul Rösner , Siegfried Schulz , Paul Ulbrich , Werner Weber , Karl Zieske , Gustav Zühlsdorf .

Am 9. Dezember 1920 wurde Marloh  wegen unerlaubter Entfernung zu drei Monaten Festung und wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der Ausschuß II für Feststellung von Entschädigung für Aufruhrschäden verneinte den Anspruch der Hinterbliebenen auf eine Rente, da die Erschießungen in Ausübung der Staatsgewalt als ein Akt der Strafvollstreckung erfolgt seien. Den meisten Hinterbliebenen wurden jedoch vom Fiskus im Vergleichswege nach einem Zivilprozesse größere Abfindungssummen ausbezahlt. Kessel wurde Hauptmann, Hoffmann Oberleutnant bei der Sicherheitswehr (,,Freiheit“, 7. Dezember).

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