Theodor Biertümpel wurde am 11. März 1919 auf Befehl des Leutnant Marloh mit 28 anderen Angehörigen der Volksmarinedivision Berlin ermordet. „,,Die Schußwirkung war furchtbar. Vielen Leuten wurde die Schädel decke völlig abgerissen. Die Gehirnmasse spritzte umher. Leichen und Verwundete fielen übereinander.“ In der Urteilsbegründung wurde festgestellt, ,,daß die Erschießungen objektiv unberechtigt waren, daß die Matrosen, die mit Waffen kamen, gültige Waffenscheine besaßen, daß keine Plünderer dabei waren, daß die Lage Marlohs nicht so bedrohlich war, daß er zum Waffengebrauch berechtigt war….“ Marloh wurde zu 30 Mark Strafe und drei Monaten Festungshaft ( wegen unerlaubter Entfernung) verurteilt.
Quelle: Zwei Jahre Mord (1921)
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