Weder bewaffnetes Militär noch bewaffnete Arbeiter
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15. Januar 1919
Schleunige Verfügung
Soldaten! Arbeiter! Brüder!
Um ferneres Blutvergießen unter allen Umständen zu verhüten, verfügen wir, daß außer den Sicherheitspatrouillen weder bewaffnetes Militär noch bewaffnete Arbeiter bis auf weiteres sich auf den Straßen aufhalten dürfen.
Der Rat der Volkskommissare
Flugblatt des Rates der Volksbeauftragten vom 15. Januar 1919)
in: Weser-Zeitung , 16. Januar 1919 , Erste Morgem ausgabe — abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)