Vollständig wehrlos erschossen, München
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3. Mai 1919
Der Tagelöhner Theodor Kirchner aus der Winterstr. 4 in München wurde am 3. Mai 1919 ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen, obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.
Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu. Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: ,,Als Kirchner erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken, naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden . . .“ Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht scfhwebt.
in: Vier Jahre Politischer Mord , von Emil Julius Gumbel , eine Broschüre, in denen der Autor der Justiz etwa 300 ungesühnte politische Morde – in der Regel von rechts – in den Jahren 1918-1920 nachweist, veröffentlicht 1922: „Die höchste zuständige Stelle, der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden. “ –
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Thema: Münchener Räterepublik
Quelle(n): Vier Jahre politischer Mord
(03. 05. 1919)
Schlagwort: Weisser Terror |