Mithilfe von Gewerkschaftsbeamten

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8. November 1918

Sitzung des Aktionsausschusses am 8. November 1918

Tagesordnung:

  1. Unser Verhalten zum Soldatenrat.
  2. Mitarbeit der Gewerkschaften.

Zum ersten Punkt der Tagesordnung wurde als dringend von vielen Seiten befürwortet, daß ein enges Zusammenarbeiten zwischen Soldaten- und Arbeiterrat stattfinden müsse. Es wurde sich dahin geeinigt, daß zu den Sitzungen des Aktionsausschusses ständig Vertreter des Soldatenrates mit beratender Stimme hinzugezogen werden sollten. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung war man sich darüber einig, daß wir ohne Mithilfe von Gewerkschaftsbeamten nicht auskommen könnten.

Vor allem wurde erwähnt, daß wir die Gewerkschaftsvertreter, die verwaltungstechnische Kenntnisse besitzen, unbedingt für die einzelnen Commissionen zulassen müssen. Von verschiedenen Seiten wurden Bedenken dagegen laut, daß man ihnen aber auf keinen Fall das Übergewicht geben dürfe in politischen Fragen, da sonst die Politik des Aktionsausschusses leicht verwässert werden könnte und so zu einer Gefahr für die Revolution würde.

Es wurde sich dahin geeinigt, daß der morgigen Arbeiterratssitzung folgendes vorzuschlagen sei: Um die Erfolge der Revolution auch auf wirtschaftlichem Gebiete zu sichern, schlägt der Aktionsausschuß dem Arbeiterrat vor: In die einzelnen Commissionen entsenden die Vertreter der Gewerkschaften zwei Mitglieder und im Aktionsausschuß erhält ein Mitglied von Gewerkschaftsseite Sitz und Stimme. […]

(Protokoll der 2. Sitzung des Aktionsausschusses am 8. November 1918.) — in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)

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