Mauschelei zwischen Gewerkschaften und Zechenbesitzern
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23. Dezember 1918
Da sich die in der vorigen Konferenz vereinbarten Lohnerhöhungen als gänzlich unzureichend erwiesen hatten, gestanden die Zechenvertreter diesmal erheblich mehr zu: Erhöhung des Durchschnittslohns um 15% ab Beginn des neuen Jahres. Dafür präsentierten sie eine Gegenforderung: Zusage der Gewerkschaften “ die erforderliche Preiserhöhung für Kohlen, Koks und Briketts“ (diese Preise waren seit der Kriegszeit noch staatlich festgesetzt) beim preußischen Handelsministerium „mit den Zechenbesitzern durchsetzen“ zu helfen.
Die Gewerkschaften nahmen die Forderung an und zeigten damit, welchen Preis sie für die Durchsetzung der zentralen Tarifpolitik zu zahlen bereit waren: Garantie des Profits der Unternehmer, Verteuerung der Lebenshaltung der arbeítenden Bevölkerung, zunächst unmittelbar bei der Kohle, dann aber auch bei anderen Gütern, da sich die Verteuerung der Kohle auf andere Industriezweige auswirken mußte. Dabei war noch nicht einmal gesagt, was die „erforderliche Preiserhöhung“ sein wurde.
Eine Woche später gab das Kohlensyndikat (das Produktlons- und Verkaufssyndikat der Ruhrzechen) seine neuen Preise bekannt: sie waren rund 50% höher als die alten. Bereits zum Jahresbeginn traten sie mit Genehmigung des Handelsministeriums In Kraft — ein klares Indiz dafür, wer trotz der politischen Umwälzung noch Immer die Macht Im Staat hatte.
( Erhard Lucas , Märzrevolution im Ruhrgebiet , Band I )
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Thema: Novemberrevolution 1918/19
Quelle(n): Märzrevolution im Ruhrgebiet I
(23. 12. 1918)