Einwohnerwehr

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15. September 1919

Verantwortlich für die Einwohnerwehr in Preußen war der sozialdemokratische Minister des Innern Heine. In den ,,Bestimmungen über die Einrichtung von Einwohnerwehren“ vom 15.9.1919 legte er als Zweck fest:

,,Gegen die mit der schweren Lebensmittelnot zunehmende Unsicherheit in Stadt und Land, gegen die aus dem Anwachsen des Verbrechertums entstehende Gefahr für Leben und Eigentum, gegen bewaffnelen Aufruhr, Plünderungen und Bandendiebstähle sich selbst zu schützen ist Pflicht und Recht der Einwohner Preußens. Für diesen Selbstschutz sind überall Einwohnerwehren zu schaffen.“

Vom Gesetzesanspruch her waren die Wehren freiwillige, unpolitische Selbstschutzverbände, die ,,sich aus allen Schichten der Bevölkerung zusammensetzen, soweit sie auf dem Boden der demokratisch-parlamentarischen Regierungsform und der Verfassung des Reiches und Preußens stehen und Gewaltakte ablehnen. Ganz besonderer Wert muß gelegt werden auf die Mitwirkung der Arbeiterschaft. Es kommt hier jedoch nicht darauf an, möglichst viele, sondern nur unbedingt zuverlässige und entschlossene Mitglieder zu gewinnen.“

,,Etwas“ andere Akzente setzte an dieser Stelle das Leitungsorgan der Einwohnerwehren, die Zentralstelle in Berlin. In ihrem Merkblatt Nr. 4 verwies sie auf ihre guten Erfolge bei der Niederschlagung des Arbeiteraufstandes in Bremen und sprach dann einige Gruppen von Menschen ganz gezielt an. Unter Punkt 21 fand sich die rhetorische Frage: ,,Warum gehört der Geschäftsmann vor allen Dingen in die Einwohnerwehr?“ Nächster umworbener Ansprechpartner war der Beamte. Unentwegt ging es bei den Angesprochenen um den Schutz des Eigentums, abgesehen von den Familienvätern, die Frau und Kind retten sollten.

in: Die Schlacht bei Pelkum , S. 51

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