Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg Fillbrandt und der Arbeiter Paul Szillinski in ihren W’ohnungen Kastanienallee 29-30, Berlin , nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch 4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl. Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und Stelle liegen gelassen.
Als die Frau des Szillinski und die Tochter des Filibrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die Zeugen Wilh. Domke . Herm. Kastner , Martha Pertz und Erich Abraham , welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die Soldaten „Halt“ kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten.
Das Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Filibrandt verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
in: Vier Jahre politischer Mord , von Emil Julius Gumbel , eine Broschüre, in denen der Autor der Justiz etwa 300 ungesühnte politische Morde – in der Regel von rechts – in den Jahren 1918-1920 nachweist, veröffentlicht 1922: „Die höchste zuständige Stelle, der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden. “ –
Vorher - Nachher
Thema: Novemberrevolution 1918/19
Quelle(n): Vier Jahre politischer Mord
(13. 03. 1919)
Schlagwort: Weisser Terror |