Hinrichtung von Ernst Lacher

Startseite » Novemberrevolution 1918/19 » Münchener Räterepublik »

21. April 1919

In Miesbach tagte während der bayrischen Räterepublik ein Revolutionsgericht, um gegen Diebe und Plünderer vorzugehen. Vorsitzender war der Werkführer Richard Käs aus Mochenwangen. Beisitzer waren die Mitglieder des dortigen Aktionsausschusses, der Heizer Josef Mühlbauer aus Hofleiten , der Bergmann Michael Vogl aus Prien ; Anklagevertreter der Stadtkommandant Radl.

Da Käs sich in Gerichtssachen als Laie fühlte, erbat er sich Aufschluß bei dem dortigen Oberamtsrichter Dollacker , der sich auch bei einer Verhandlung beteiligte. Als Protokollführer im Falle Lacher diente der Oberamtsgerichtssekretär Bruckmeyer .

In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1919 kam der Rotgardist Ernst Lacher aus München, der schon vorher bei der roten Armee in Miesbach als stellvertretender Kommandant tätig war, mit Mannschaften, Maschinengewehren und Minenwerfern in einem Sonderzug nach Miesbach, um angeblich mit Ermächtigung des Oberkommandanten Eglhofer die in Miesbach stehenden Truppen wegen andauernder Ausschreitungen abzulösen und die Stelle eines Stadtkommandanten zu übernehmen. Das Unternehmen Lachers mißglückte und er wurde festgenommen.

Der Prokurist Georg Graf aus Zigelbarden, der beim Oberkommando der Münchener Räteregierung Chef der geheimen Militärpolizei war, war während dieser Zeit in Miesbach und forderte in den nach dem mißlungenen Unternehmen gehaltenen Sitzungen des Exekutivkomitees, daß Lachner erschossen werde und beantwortete auch nach seiner Rückkehr nach München die an ihn gerichteten Anfragen in diesem Sinne. Graf war im Felde verschüttet gewesen^ hatte sich in einer Nervenheilanstalt befunden und war Morphinist.

Am 21. April 1919 wurde Lacher unter dem Druck der wütenden Rotgardisten zum Tode verurteilt und das Urteil vollstreckt.

Am 13. Januar 1920 begann vor dem Volksgericht in München 2 der Prozeß gegen Graf und Genossen. Das Urteil für Graf lautete wegen Verbrechens der Beihilfe zum Hochverrat auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust, Käs, Mühlbauer und Vogl wurden wegen je eines Verbrechens der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Hochverrat zu je sechs, bzw. 3 bzw. vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Dollacker und Bruckmeyer, die behaupteten unter dem Druck der Rotgardisten gehandelt zu haben, wurden überhaupt nicht angeklagt. (,,Münchener Neueste Nachrichten“, 14., 15., 16. Januar 1920.)

Acht Mitglieder des Aktionsausschusses waren schon früher zu Festungsstrafen von einem Jahr drei Monate bis zu zwei Jahren verurteilt worden. Der Stadtkommandant und Anklagevertreter Radl wurde nach dem Sturz der Räterepublik standrechtlich erschossen. Den weiteren Nachforschungen der Polizei gelang es dann, die Namen der neun an der Erschießung beteiligten Rotgardisten zu ermitteln. Davon sind zwei tot, zwei unauffindbar. Gegen die übrigen fünf hat am 21. Februar 1922 der Prozeß stattgefunden.

Sie behaupteten, sie seien von ihren dienstlichen Vorgesetzten zur Vollstreckung aufgefordert worden und seien von der Rechtmäßigkeit des Urteils überzeugt gewesen. Dies ist nicht unglaubwürdig. Denn man wußte damals in Südbayern nichts von der Existenz der Gegenregierung Hoffmanns, sondern hielt die Räteregierung für den einzigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt in Bayern. Trotzdem beantragte der Staatsanwalt die Todesstrafe gegen sie. Die angeklagten früheren Rotgardisten Ebert ,. Blechinger und Essig wurden wegen Beihilfe zum Totschlag zu je 3 Jahren Gefängnis, Anzenberger zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. Der fünfte, Heuser wurde freigesprochen. (,,Münchener Neueste Nachrichten“, 22. 2. 22)>

Die zwölf Ermordeten waren die einzigen Opfer der Räterepublik.
Dagegen hat der Einzug der Regierungstruppen in München Hunderten von Unschuldigen das Leben gekostet.

in: Vier Jahre politischer Mord , von Emil Julius Gumbel , eine Broschüre, in denen der Autor der Justiz etwa 300 ungesühnte politische Morde – in der Regel von rechts – in den Jahren 1918-1920 nachweist, veröffentlicht 1922: „Die höchste zuständige Stelle, der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden. “ –

-