Handgranatenstiele als Erschießungsgrund

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12. März 1919

Bei einer Waffensuche bei dem Arbeiter Paul Dänschel in der Andreasstr. 62 in Berlin fanden Soldaten aus dem Korps Lüttwitz am 12. März zwei Handgranatenstiele und ein altes Seitengewehr. Die Stiele entstammten der Fabrik, in der der 19 jährige Sohn der Familie, Alfred, beschäftigt war. Er hatte die Stiele mit nach Hause genommen, um sich daraus ein Schreibzeug anzufertigen. Am 12. wurden Vater und Sohn aus dem Bett heraus verhaftet und, ohne daß irgendein Grund vorlag, in der Handwerkerschule Andreasstr. 1/2 erschossen.

Die Vernehmung war durch den Leutnant Siegfried Winter aus Adlershof, Bismarckstr. 25, geleitet worden. Dieser gab auch Auftrag, die Leichen abzuholen. Als die Feuerwehr die Toten abholte, waren ihnen sämtliche Wertsachen und Papiere abgenommen, auch die Schuhe hatte man ihnen geraubt. (,,Vorwärts“, 15., 17., 19. März 1919.) Winter wanderte nach Argentinien aus. Am 11. Dezember 1920 stellte der Oberstaatsanwalt vom Landgericht I, Berlin das Verfahren ein.

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