Der Soldatenrat in Bremen
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6. November 1918
Zwischen dem Garnisonältesten, Oberst Lehmann , und den derzeitigen Vertretern des Soldatenrates […] ist folgendes vereinbart worden:
- Die militärische Gewalt in Bremen wird zur Vermeidung von Blutvergießen von jetzt ab ausgeübt durch den Oberst Lehmann und die vier oben genannten Mitglieder des Soldatenrates
- Waffen und Munition werden von einer Kommission in gemeinschaftliche Verwahrung genommen. [. . .]
- Die politischen Militärgefangenen sind zu entlassen
- Die Verpflegung unterliegt der gemeinschaftlichen Kontrolle des Garnisonältesten und des Soldatenrates.
- Der Soldatenrat verpflichtet sich, für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen
- Die Mitglieder des Soldatenrates tragen am linken Oberarm eine mit dem Stempel des Garnisonkommandos versehene weiße Binde
- Die Offiziere behalten Degen und Achselstücke
- Plünderungen werden standrechtlich abgeurteilt
- Die Ronde-Offizlere bleiben im Dienst
- Vorgesetzte im Dienst sind als solche zu beachten.
- Den Anordnungen des Soldatenrates ist auch von den Zivilpersonen Folge zu leisten.
- Der öffentliche Verkehr einschließlich Post und Telegraph wird aufrechterhalten.
Abkommen zwischen dem Garnisonältesten und dem Soldatenrat vom 6. November 1918 , in Bremer Bürger-Zeitung vom 7. November 1918 ,
abgedruckt in: Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)