Der Soldatenrat in Bremen

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6. November 1918

Zwischen dem Garnisonältesten, Oberst Lehmann , und den derzeitigen Vertretern des Soldatenrates […] ist folgendes vereinbart worden:

  1. Die militärische Gewalt in Bremen wird zur Vermeidung von Blutvergießen von jetzt ab ausgeübt durch den Oberst Lehmann und die vier oben genannten Mitglieder des Soldatenrates
  2. Waffen und Munition werden von einer Kommission in gemeinschaftliche Verwahrung genommen. [. . .]
  3. Die politischen Militärgefangenen sind zu entlassen
  4. Die Verpflegung unterliegt der gemeinschaftlichen Kontrolle des Garnisonältesten und des Soldatenrates.
  5. Der Soldatenrat verpflichtet sich, für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen
  6. Die Mitglieder des Soldatenrates tragen am linken Oberarm eine mit dem Stempel des Garnisonkommandos versehene weiße Binde
  7. Die Offiziere behalten Degen und Achselstücke
  8. Plünderungen werden standrechtlich abgeurteilt
  9. Die Ronde-Offizlere bleiben im Dienst
  10. Vorgesetzte im Dienst sind als solche zu beachten.
  11. Den Anordnungen des Soldatenrates ist auch von den Zivilpersonen Folge zu leisten.
  12.  Der öffentliche Verkehr einschließlich Post und Telegraph wird aufrechterhalten.

Abkommen zwischen dem Garnisonältesten und dem Soldatenrat vom 6. November 1918 , in Bremer Bürger-Zeitung vom 7. November 1918 ,
abgedruckt in: Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)

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