Der Bremer Soldatenrat

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15. November 1918

Erklärung. Der Soldatenrat hat das Vertrauen der Garnison Bremen. Zwei von sämtlichen bremischen Formationen beschickte Vertrauensmännerversammlungen beschäftigten sich mit der Frage der Stellung der Soldaten zum Soldatenrat. [. . .] Es wurden folgende Beschlüsse, welche auch bereits in einer Versammlung des Soldatenrats einstimmige Annahme fanden, festgelegt: Die versammelten Vertrauensmänner sämtlicher bremischer Formationen erkennen den bestehenden Soldatenrat als maßgebende Körperschaft an und sprechen ihm für seine bisher geleistete Tätigkeit volle Anerkennung sowie weiteres Ver-trauen aus.

Da mit dem Fortbestehen des Soldatenrats als dauernde Dienststelle zu rechnen ist, beschließen die versammelten Vertrauensmänner folgendes:

  1. Der engere Vorstand der Vertrauensmänner, bestehend aus fünf Mann, nimmt an den Vollsitzungen teil. Werden seitens des Soldatenrates Beschlüsse gefaßt, mit welchen diese Vertreter nicht einverstanden sind, muß die Vertrauensmännerversammlung darüber mitentscheiden.
  2. Der Soldatenrat hat über seine Tätigkeit den Vertrauensmännern der Garnison Bericht zu erstatten und ist diesen gegenüber für seine Tätigkeit verantwortlich. 
  3. Hat ein Mitglied des Soldatenrates nicht mehr das Vertrauen der Vertrauensmänner, muß dasselbe aus dem Rate ausscheiden.
  4. Der bestehende Soldatenrat kann sich nur aus den Vertrauensleuten ergänzen. Die Obmänner der Vertrauensleute erklären, vorläufig auf ihrem Posten zu beharren, und den Soldatenrat in allen dienstlichen Angelegenheiten in jeder Hinsicht zu unterstützen und nichts zu unternehmen, um ihre Entlassung zu beschleunigen, um dadurch einen ferneren geregelten Aufbau zu gewährleisten.

Der Soldatenrat in Bremen , Weser-Zeitung , 17. November 1918, Zweite Morgenausgabe, Beiblatt , abgedruckt in Revolution und Räterepublik in Bremen (1969)

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